Nobile
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen nobile:connected

Version 1.0., Stand: Mai 2025

1 Präambel

1.1 nobile – NIG GmbH (im Folgenden auch kurz „nobile“ genannt) ist eine im Firmenbuch des Handelsgericht Wien mit der Nummer FN 514127w eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Handelskai 388/4/431, 1020 Wien.

1.2 nobile:connected ist eine Marke der nobile – NIG GmbH. nobile:connected ist die Energie Plattform für die Verwaltung, den Betrieb, die Abrechnung und die Visualisierung von intuitive, dezentrale und vorausschauende Energiegemeinschaften (im Folgenden auch kurz „Plattform“ oder „Software“ oder allgemein „nobile:connected“ genannt).

1.3 nobile stellt die Software Energiegemeinschafts Managern (im Folgenden auch kurz „EG Manger“) oder Betreiber gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen (im Folgenden auch kurz „GEA Betreiber“) als Kunden (im Folgenden auch „Vertragspartner“ genannt) auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz „AGB“ genannt) zur Verfügung. Die Vertragspartner stellen die Software in weiterer Folge den jeweiligen Teilnehmern der Energiegemeinschaft (im Folgenden “Endkunde” genannt) zur Verfügung. Das Vertragsverhältnis mit dem Endkunden kommt zwischen dem Vertragspartner und dem Endkunden zustande. nobile hat keine Vertragsbeziehung mit dem Endkunden.

2 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

2.1 Alle Leistungen von nobile im Zusammenhang mit nobile:connected erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Ausdrücklich festgehalten wird, dass nur Leistungen von nobile im Zusammenhang mit nobile:connected Gegenstand dieser AGB sind. Allfällige AGB oder Formblätter des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

2.2 Der Vertragspartner erklärt mit seiner Unterschrift, insbesondere auf

Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen oder sonstigen Geschäftspapieren von nobile, sowie mittels Registrierung auf der Plattform und Annahme der AGB-Bestimmungen, dass er die Möglichkeit hatte, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und dass er mit dem Inhalt der AGB einverstanden ist. Die AGB stehen, ungeachtet einer bereits erfolgten Übergabe, jederzeit zum Download auf der Website unter www.nobile-connected.com/agb zur Verfügung und werden auf Anfrage auch als PDF-Datei zugesandt.

2.3 Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

2.4 Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von nobile ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Im Übrigen gelten abweichende oder ergänzende Regelungen nur für das jeweilige Rechtsgeschäft und nicht für Folgegeschäfte.

2.5 Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software durch den Vertragspartner beziehungsweise durch dessen Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern von nobile bzw. des Providers.

3 Auftragserteilung, Vertragsabschluss

3.1 Der Vertragspartner bestellt die Software per E-Mail, telefonisch oder direkt auf der Plattform mittels Registrierung. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der Auftragsbestätigung von nobile als angenommen. Die Angebotsannahme durch nobile erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Etwaige vor Vertragsabschluss getroffene mündliche Abreden zwischen nobile und dem Vertragspartner gelten mit Vertragsabschluss als aufgehoben, soweit diese nicht in den schriftlichen Vertrag aufgenommen werden.

3.2 Die Darstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen auf der Homepage, auf der Plattform, in Prospekten etc. stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Inhalt der von nobile verteilten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass nobile ausdrücklich darauf Bezug genommen hat.

3.3 Angebote und sonstige Erklärungen von nobile sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Befristungen von Angeboten durch den Vertragspartner sind unwirksam, soweit eine Frist von einem Monat zur Angebotsannahme unterschritten wird .

4 Leistungsfristen

4.1 Die von nobile angegebenen Leistungstermine sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mangels anderer vertraglicher Vereinbarung hat nobile die Leistungen ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls aber nicht später als 60 Tage nach Vertragsabschluss bereitzustellen. Im Falle einer Lieferverzögerung aus der Sphäre von nobile ist der Vertragspartner nur berechtigt, nobile schriftlich eine angemessene, mindestens aber vier Wochen dauernde, Frist zu setzen, nach deren Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Zum Rücktritt vom gesamten Vertrag ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn die teilweise Erfüllung für ihn nicht von Interesse ist.

5 Leistungsumfang, Software, Speicherplatz

5.1 Bei Vertragsabschluss kann der Vertragspartner hinsichtlich des Leistungsangebots von nobile in Bezug auf die Software zwischen Angeboten unterschiedlichen Umfangs wählen. Der jeweilige Leistungsumfang ist auf der Website bzw. im unverbindlichen Angebot an den jeweiligen Vertragspartner ersichtlich. Der Umfang und die Kosten bestimmen sich nach dem jeweils vom Vertragspartner gewählten Angebot.

5.2 nobile:connected agiert nicht als Energieversoger und ist weder in den Bezug noch in die Lieferung von elektrischer Energie involviert. nobile:connected bietet seinen Kunden folgende Services an:

i)Visualisierung der Plattform sowie Plattformnutzung für die Verwaltung und den Betrieb von Energiegemeinschaften bzw. von gemeinschaftlichen Erzeugungsanalgen durch den EG Manager bzw. GEA Betreiber und in weiterer Folge Plattformnutzung durch die Endkunden;

ii)Erstellung und Versand der Abrechnungen an die Endkunden durch nobile ausschließlich im Namen und im Auftrag der Energiegemeinschaften bzw. der gemeinschaftlichen Erzeugungsanalgen für die Lieferung und den Bezug von elektrischer Energie;

iii)Abwicklung der zusammenhängenden Zahlungen der Endkunden durch nobile ausschließlich im Namen und im Auftrag der Energiegemeinschaften oder gemeinschaftlichen Erzeugungs-analgen.

5.3 nobile hat im Zusammenhang mit der Rechnung an den Endkunden keinen Einfluss auf die Tarifierung und Preise, welche auf der Rechnung zu finden sind. Allein die Energiegemeinschaft bzw. die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage bestimmte die Tarife für den Strombezug der Endkunden. nobile ist handelt als Dienstleister bei der Abrechnung ausschließlich in Namen und im Auftrag der Energiegemeinschaft.

5.4 Die Abrechnung durch nobile erfolgt anhand von viertelstündlichen Messdaten, die der jeweilige Netzbetreiber nobile in einer bestimmten Datenqualität zur Verfügung stellt. Die Erfassung der Messdaten erfolgt ausschließlich durch den entsprechenden Netzbetreiber. nobile kann weder für die Richtigkeit der Daten noch für die Rechtzeitigkeit der Datenüberlieferung durch den Netzbetreiber an nobile garantieren. nobile kann ausschließlich Abrechnungen anhand der Datenqualität, die nobile durch den Netzbetreiber zur Verfügung gestellt wurde, durchführen. nobile übernimmt keine Gewähr für die Datenqualität des Netzbetreibers. Daher kann es bei Endkunden vorkommen, dass Abrechnungen aufgrund unzureichender oder falscher Datenqualität durch nobile berichtigt werden müssen. nobile trifft kein Verschulden an der Notwendigkeit solcher Rechnungsberichtigungen.

5.5 Alle dem örtlichen Netzbetreiber zu entrichtenden System-nutzungsentgelte (insbesondere Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt, Entgelt für Messleistungen) samt Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag sind in der Rechnung nicht enthalten. Der Endkunde bleibt hinsichtlich dieser Entgelte Schuldner des Netzbetreibers.

5.6 nobile gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software wie in einem separaten Service Level Agreement vereinbart, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.

5.7 nobile kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. nobile wird dabei die berechtigten Interessen des Vertragspartners angemessen berücksichtigen und die Software außer Betrieb stellende Wartungen nur zu nutzungsschwachen Zeiten vornehmen.

5.8 Eine spezielle Anpassung an die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Vertragspartners schuldet nobile nicht, es sei denn, dass nobile ausdrücklich im Angebot darauf Bezug genommen hat.

5.9 nobile stellt die Software nobile:connected als webbasierte Lösung, für die vereinbarte Anzahl an Nutzern, bereit. Die Software und die darin enthaltenen Bestandteile können mit den aktuellen Standardbrowsern (insbesondere Google Chrome, Microsoft Edge und Safari) genutzt werden. Von nobile wird für die Verwendung von nobile:connected der Browser „Google Chrome“ empfohlen.

5.10 Der Vertragspartner kann die zur Nutzung der Software erforderlichen Zugangsdaten für EG Manager bzw GEA Betreiber (Benutzernamen und Passwörter) im Rahmen der Bestellung selbst wählen. Die Zugangsdaten dürfen vom Vertragspartner nur an mit nobile vereinbarten Nutzer weitergegeben werden. Im Übrigen sind sie sicher zu verwahren und geheim zu halten.

5.11 nobile stellt dem Vertragspartner – soweit dies vereinbart ist – zur Ablage von Daten und Dokumenten und für Zwecke der Nutzung der Software Speicherplatz auf seinen Servern zur Verfügung. nobile sorgt für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der Software. Der Vertragspartner gewährleistet, dass im Zuge der Nutzung dieses Speicherplatzes keine Rechte Dritter verletzt werden, bzw. gibt diese Verpflichtung entsprechend an seine Kunden weiter.

5.12 nobile behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Inhalt der Software abzuändern bzw. anzupassen, soweit aus technischen Gründen, insbesondere im Falle einer geänderten Schnittstellendefinition, erforderlich.

5.13 nobile wird dem Stand der Technik entsprechend zum Schutz der

Daten Backups erstellen. nobile trifft jedoch keine Verwahrungs- oder

Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Vertragspartner verantwortlich.

5.14 Sämtliche Daten des Vertragspartners werden von nobile für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Eingang der Kündigung des Vertragsverhältnisses für den Vertragspartner aufbewahrt und zum Abruf bereitgehalten, wobei kein bestimmtes Dateiformat durch nobile zugesagt wird. Nach Ablauf von drei Monaten nach Eingang der Kündigung ist nobile zur Löschung der Daten berechtigt, sofern der Vertragspartner im Kündigungsschreiben auf den dreimonatigen Zeitraum der Aufbewahrung samt Bereithaltung zum Abruf und der danach möglichen Löschung hingewiesen wurde. Von diesen Regelungen sind personenbezogene Daten ausgenommen. Für diese gelten ausschließlich die Vorgaben des Datenschutzgesetzes bzw. der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Ebenfalls ausgenommen von dieser Regelung sind Daten, für die eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

5.15 nobile ist jedenfalls berechtigt Subunternehmer (Dritte) zur Vertragserfüllung einzusetzen. Eine Zustimmung des Kunden oder des Endkunen bedarf es hierfür nicht.

6 Erfüllungsort, Preise, Zahlungsmodalitäten

6.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von nobile.

6.2 Die genannten Preise sind in EURO angegeben und gelten exklusive Kosten, wie beispielsweise Beratungskosten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Die „exklusiven Kosten“ werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Festgehalten wird, dass ein außerordentlicher Service, oder ein außerordentlicher Support auf ausdrücklichen

Auftrag des Vertragspartners erfolgt und gesondert je nach Aufwand verrechnet wird. Unter einem außerordentlichen Service/einem außerordentlichen Support versteht man insbesondere folgende Leistungen:

• Unterstützung bei der Marken Positionierung der Energiegemeinschaft

• Technischer Support außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag -Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr)

• Schulungen vor Ort bzw. online

• spezifische Beratungsleistungen

6.3 Bei Leistungserbringung außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der nobile (Außeneinsätze) werden Personalkosten, Fahrtkosten, Produkte und Materialien nach dem tatsächlichen Aufwand zu den aktuellen Stundensätzen und Preisen verrechnet. Bei Aufwandsangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen handelt es sich um unverbindliche Schätzungen, soweit gesondert nichts anderes vereinbart wurde.

6.4 Verrechnet werden die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Es gelten die mit dem Vertragspartner vereinbarten Preisbestimmungen gemäß der nobile:connected Preisliste bei Vertragsabschluss. Die nobile:connected Preisliste wurde vor Vertragsabschluss dem Vertragspartner ausgehändigt und wird gemeinsam mit den gegenständlichen AGB Vertragsbestandteil.

6.5 Die von nobile gelegten Rechnungen an den Vertragspartner sind 14 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem nobile vollständig, unwiderruflich und frei über sie verfügen kann. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von nobile. Zahlungen werden, auch bei anders lautender Widmung, zuerst auf Zinseszinsen, Zinsen und Nebenspesen, vorprozessuale Kosten, dann auf aushaftendes Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld angerechnet.

6.6 Vorbehaltlich weiterer Ansprüche ist nobile außerdem berechtigt, alle gegen den Vertragspartner aushaftenden Forderungen sofort fällig zu stellen. Überdies ist nobile berechtigt, einzelne oder alle Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zurückzuhalten bzw. Onlinezugänge zu sperren, wenn der Vertragspartner in Zahlungsverzug gerät.

6.7 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner verpflichtet, nobile sämtliche aufgewendeten, zweckentsprechenden vorprozessualen Kosten zu refundieren. Das beinhaltet sowohl Bankspesen als auch Rückführungsgebühren bei unzureichender Kontodeckung im Falle eines SEPA-Mandats. Diese Spesen können zusätzlich zur eigentlichen Forderung gegen den Kunden durch nobile erhoben werden.

6.8 Mit Eintritt des Zahlungsverzuges eines Kunden werden zusätzlich zu den vorgenannten Kosten Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß in Rechnung gestellt. Ist der Kunde wie im Falle von Energiegemeinschaften Unternehmer, gelten Verzugszinsen iSd § 456 UGB als vereinbart. Ist der Kunde Verbraucher iSd KSchG wie möglicherweise aber nicht zwingend bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanalgen werden Verzugszinsen iSd § 1000 ABGB (Verzugszinssatz von 4 % pro Jahr) verrechnet.

6.9 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Gegenüber Vertragspartnern, die Konsumenten iSd KSchG sind, ist Punkt 6.9 nicht anwendbar.

7 Pflichten des Vertragspartners

7.1 Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, dass seine IT-Infrastruktur angemessen gegen Zugriffe unberechtigter Dritter geschützt ist. Dazu verpflichtet der Vertragspartner in gleicher Weise auch seine Endkunden.

7.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich und in gleicher Weise seine Endkunden, die Log-In Daten nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Unabhängig hiervon verpflichtet sich der Vertragspartner und in gleicher Weise seine Endkunden, nobile unverzüglich zu informieren, sobald bekannt wird, dass die Log-In Daten unberechtigt durch Dritte genutzt werden. nobile ist berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte genutzt werden. Der Vertragspartner wird hierüber informiert und erhält die Aufforderung, die Log-In Daten entsprechend zu ändern.

7.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich und in gleicher Weise seine Endkunden, die Produkte und/oder Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Plattform nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Im Falle des Zuwiderhandelns, einer missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Vertragspartner behält sich nobile die außerordentliche sofortige Kündigung des Vertragsverhältnisses bzw. die Sperrung des Endkundenkontos vor.

7.4 Die missbräuchliche Nutzung der Plattform zur Auslesung, Speicherung oder Weitergabe von (personenbezogenen) Daten anderer Vertragspartner und/oder Endkunden zu anderen Zwecken als der bestimmungsgemäßen Nutzung der Software ist verboten. Der Vertragspartner hat ihm im Rahmen der Nutzung

bekanntwerdende Informationen über andere Vertragspartner und/oder

Endkunden vertraulich zu behandeln.

7.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich und in gleicher Weise seine Endkunden sicherzustellen, dass die Software weder rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen wird, noch dass durch die Nutzung der Software-Rechtsvorschriften oder sonstige Pflichten irgendwelcher Art verletzt werden.

8 Geheimhaltung

8.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von nobile oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Software zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu nobile bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von nobile Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner Informationen nur auf „need to know“ Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.

8.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für drei Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit nobile oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für drei Jahre nach Angebotslegung von nobile aufrecht.

9 Nutzungsrechte

9.1 nobile räumt seinem Vertragspartner die nicht ausschließliche örtlich unbegrenzte Werknutzungsbewilligung der Software nobile:connected und damit im Zusammenhang stehende Tools ein. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

9.2 Diese Werknutzungsbewilligung ist auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages zeitlich beschränkt.

9.3 Der Vertragspartner ist zur gänzlichen und/oder teilweisen Weitergabe der gegenständlich eingeräumten Rechte an seine Endkunden, nur in jenem Umfang berechtigt, der zur Abwicklung der entsprechenden Vertragsbeziehungen notwendig ist.

9.4 Jedenfalls ausgenommen von dieser Werknutzungsbewilligung ist das Recht auf Bearbeitung, Änderung und Ergänzung der Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch nobile. nobile räumt keine Rechte am Quellcode ein.

9.5 Die Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke hat ausschließlich nach Maßgabe dieser Werknutzungsbewilligung und insbesondere nur im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung durch nobile bzw. den Vertragspartner zu erfolgen. Abweichende Nutzungen müssen ausnahmslos mit nobile vorabgestimmt werden.

9.6 Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen berechtigt nobile die weitere Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke zu untersagen, sowie bei missbräuchlicher Verwendung den Zugang zur Software unverzüglich – ohne vorherige Ankündigung– zu sperren.

9.7 Der Vertragspartner von nobile verpflichtet sich, nobile gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, die durch eine missbräuchliche Verwendung entstanden sind.

10 Urheberrechte

10.1 Die von nobile vertriebene Software verbleibt, soweit Teile der Software nicht als Open-Source öffentlich verfügbar sind, im geistigen Eigentum von nobile.

10.2. Das Abonnement berechtigt zur bloßen Verwendung der Cloud-basierten Software. Die daraus abzuleitenden Rechte sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht übertragbar.

11 Kreditwürdigkeit

11.1 nobile ist im Falle negativer Bonitätsauskünfte, welche die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden fraglich erscheinen lassen, berechtigt, bestehende Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Den nobile hierdurch entstehenden Schaden hat der Kunde zu tragen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn gegen den Kunden Exekutionsmaßnahmen durchgeführt, ein Insolvenzverfahren beantragt, ein solches eröffnet oder aber die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

11.2 nobile ist weiter zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, soweit sich der Kunde mit einer seiner Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen in Verzug befindet und dieser Zustand trotz Mahnungen nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Frist beseitigt wird.

12 Leistungsstörungen/ Wurzelmängel

12.1 Der Vertragspartner verzichtet, sofern nach zwingendem Recht zulässig, darauf Verträge mit nobile anzufechten, ihre Anpassung zu verlangen oder Wandlung geltend zu machen. Ist der Vertragspartner Verbraucher iSd KSchG, findet dieser Absatz 12.1 keine Anwendung.

12.2 nobile leistet keine Gewähr dafür, dass die Software jederzeit und über den in der professionellen EDV-Branche herrschenden Stand der Technik hinaus fehlerfrei und ohne Unterbrechungen voll funktionsfähig ist. Ausdrücklich festgehalten wird, dass seitens nobile keine Garantien und/oder Erfolgsrisikoübernahmen, insbesondere in Bezug auf eine besondere Eignung der Software für einen bestimmten Zweck, abgegeben werden.

12.3 nobile leistet keine Gewähr für eine bestimmte Antwortzeit der Software. Unter Antwortzeit wird die Zeit zwischen dem Absenden einer Anfrage bis zum Erhalt der Antwort der Software verstanden.

12.4 nobile ist berechtigt, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung unaufschiebbare Wartungen an der Software (insbesondere durch das Einspielen von Updates, der Wartung von Datenbanken, und dem Beseitigen von Fehlern) vorzunehmen. Durch die Wartungsarbeiten wird die Verfügbarkeit der Software beeinträchtigt. Diese Wartungsarbeiten können auch zu einem vollständigen Ausfall der Software führen, diese berechtigen den Vertragspartner nicht, eine Minderung seiner Leistungspflicht oder eine Pönale geltend zu machen.

12.5 Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich gegenüber nobile zu rügen.

12.6 Im Falle eines unverschuldeten Ausfalls der Software, oder dem Ausfall von Teilen der Software ist der Vertragspartner nicht berechtigt, eine Minderung seiner Leistungspflicht oder ein Pönale geltend zu machen.

12.7 nobile ist im Falle der Geltendmachung von Gewähr-leistungsansprüchen durch den Vertragspartner berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.

12.8 nobile leistet für die im Zusammenhang mit der Software zur Verfügung gestellte Daten (insbesondere Verbrauchs- und Erzeugungswerte, Energieeffizienz, Energieverbrauch etc.) keine Gewähr. Im Übrigen gelten die Ausführungen gemäß Punkt 5.

12.9 Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die Datenerfassung ordnungsgemäß durchgeführt wird und die Daten regelmäßig und zeitgerecht an nobile kommuniziert werden.

12.10 nobile übernimmt keine Haftung für Mängel, die in der Sphäre des Vertragspartners und/oder Endkunden liegen, wie insbesondere in Bezug auf dessen Hardware oder Internetverbindung.

12.11 Die Vermutung der Mangelhaftigkeit (§ 924 ABGB) wird ausgeschlossen, soweit sie mit der Art der Sache oder des Mangels nicht vereinbar wäre. Ist der Vertragspartner Verbraucher iSd KSchG, findet dieser Absatz 12.11 keine Anwendung.

13 Haftung

13.1 nobile haftet nur für direkte Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung oder Inanspruchnahme der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen und nur dann, wenn sie durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Davon ausgenommen sind Personenschäden.

13.2 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet nobile nicht. Die Haftung von nobile ist zudem auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

13.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, nobile von allfälligen Ansprüchen Dritter, die gegen nobile im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit dem Vertragspartner und/oder dem Endkunden des Vertragspartners erhoben werden, sowie in Bezug auf sämtliche daraus resultierende Kosten freizustellen. Der Vertragspartner ist darüber hinaus verpflichtet, nobile bei der Abwehr der vorgenannten Ansprüche beizustehen und darauf hinzuwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar ihm gegenüber geltend gemacht werden.

13.4 Soweit der Vertragspartner Verbraucher iSd KSchG ist, sind die vorstehenden Haftungsbestimmungen der Punkte 13.1 bis 13.3 nicht anwendbar.

14 Änderung der AGB

14.1 nobile ist mit Wirkung auch für bereits laufende Vertragsbeziehungen berechtigt, für Vertragspartner ausschließlich begünstigende Änderungen dieser AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen vorzunehmen.

14.2 Über nicht ausschließlich begünstigende Änderungen verständigt nobile den Vertragspartner ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail. Die neuen AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihrer Geltung nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der E-Mail widersprochen hat. Der Widerspruch bedarf der Schriftform und kann auch per E-Mail erfolgen. Der Vertragspartner wird in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs

kann das Vertragsverhältnis sowohl durch nobile als auch durch den

Vertragspartner beendet werden.

14.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den gegenständlichen AGB und den jeweils ergänzenden Bestimmungen im Angebot des Vertragspartners haben die ergänzenden Bestimmungen im Einzelfall Vorrang.